Häufige Fragen und Antworten
Diese FAQ stellen keine Rechtsberatung dar. Im Zweifel kontaktieren Sie einen Anwalt.
FAQ – Häufige Fragen zur Sofortauszahlung & Unfallschaden-Regulierung
1. Wer kann das Angebot nutzen?
Das Angebot richtet sich an Unfallgeschädigte, die Anspruch auf Schadenersatz durch eine gegnerische Haftpflichtversicherung haben – also nicht am Unfall schuld sind.
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2. Wie funktioniert die Auszahlung?
Sie reichen Ihr Gutachten und Ihre Daten über unser Formular ein. Nach Prüfung erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden 85 % des kalkulierten Netto-Schadens sofort ausgezahlt – den Rest behalten wir als Servicegebühr ein.
3. Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen?
Nein. Bei der sogenannten fiktiven Abrechnung wird nicht repariert – Sie lassen sich den Schadenwert in Geld auszahlen. Das ist gesetzlich erlaubt und oft wirtschaftlicher.
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4. Warum erhalte ich nur 85 % und nicht den vollen Betrag?
Wir übernehmen das Risiko von Kürzungen durch die Versicherung, die Kommunikation mit dem Versicherer sowie die Wartezeit von mehreren Wochen. Dafür behalten wir 15 % des Netto-Schadensbetrags als Vergütung ein.
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5. Was ist ein „Netto-Schaden“?
Das ist die Reparaturkostenkalkulation ohne Mehrwertsteuer, wie sie bei fiktiver Abrechnung üblich ist. Die Versicherung zahlt die MwSt. nur, wenn Sie tatsächlich reparieren lassen.
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6. Was passiert nach dem Absenden des Formulars?
Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und ein Auftragsformular zum Download. Dieses senden Sie uns unterschrieben zurück, zusammen mit dem Gutachten. Danach prüfen wir Ihren Fall final und überweisen den Betrag in der Regel am selben Werktag.
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7. Was passiert, wenn die Versicherung später kürzt?
Kein Risiko für Sie: Wir tragen das Kürzungs- oder Ausfallrisiko. Sie behalten Ihre Sofortauszahlung in jedem Fall – auch wenn wir weniger bekommen. Dies gilt jedoch nicht für Betrugsversuche, nachträgliche Teilschuld-Feststellungen oder verschwiegene fallrelevante Angaben (z.B. verschwiegene Vorschäden).
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8. Welche Unterlagen benötige ich?
Kfz-Gutachten
Ausgefülltes & unterschriebenes Auftragsformular
Ihre Kontaktdaten und Fahrzeugdaten
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9. Was kostet mich das Ganze?
Es gibt keine versteckten Kosten. Sie erhalten bis zu 85 % der Netto-Schadenssumme – ohne Vorleistung, ohne Risiko. Wir behalten 15 % des Netto-Schadensbetrags als Vergütung ein.
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10. Was, wenn ich noch kein Gutachten habe?
Kein Problem. Wir helfen Ihnen gern, einen unabhängigen Gutachter aus unserem Netzwerk zu beauftragen – nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
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Basiswissen – Verkehrsunfall & Schadensregulierung
1. Was ist fiktive Abrechnung?
Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie den Geldwert des Schadens (laut Gutachten), ohne Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen. Das Geld steht Ihnen dann zur freien Verfügung.
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2. Wer darf fiktiv abrechnen?
Jeder Geschädigte in einem nicht selbst verschuldeten Unfall hat das Recht, zwischen Reparatur und Auszahlung zu wählen. Ausnahme: Bei Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen kann eine Reparaturpflicht bestehen.
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3. Zahlt die Versicherung den vollen Gutachtenbetrag?
Nicht immer. Versicherungen kürzen oft wegen:
veralteter Ersatzteilpreise
überhöhter Stundensätze
Positionen, die sie nicht anerkennen (z. B. UPE-Zuschläge)
Daher übernehmen wir das Risiko der Kürzungen für Sie.
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4. Was bedeutet Nutzungsausfall?
Wenn Sie nach dem Unfall nicht fahren können, haben Sie evtl. Anspruch auf eine Pauschale pro Tag – selbst wenn Sie kein Ersatzfahrzeug mieten. Das nennt sich Nutzungsausfallentschädigung.
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5. Was ist die 130 %-Regel?
Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs um maximal 30 % übersteigen, dürfen Sie trotzdem reparieren (wenn das technisch möglich ist und Sie das Fahrzeug weiter nutzen). Bei fiktiver Abrechnung greift diese Regel nicht.
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6. Welche Schäden reguliert die gegnerische Versicherung?
Bei eindeutigem Fremdverschulden werden in der Regel ersetzt:
Reparaturkosten (oder fiktive Auszahlung)
Nutzungsausfall oder Mietwagen
Gutachterkosten
Anwaltskosten
ggf. Wertminderung
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7. Brauche ich einen Anwalt?
Bei klarer Schuldfrage nicht zwingend – aber: Die gegnerische Versicherung muss auch Ihre Anwaltskosten zahlen, wenn Sie einen beauftragen. Bei Streit über Kürzungen ist ein Anwalt oft hilfreich.
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8. Darf ich mein Fahrzeug nach dem Unfall noch weiterverkaufen?
Ja, aber Sie sollten vorher klären, ob eine fiktive Abrechnung oder tatsächliche Reparatur den höheren Erlös bringt. Ein nicht reparierter Unfallschaden senkt meist den Marktwert – auch beim Export.
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9. Was ist eine Wertminderung?
Auch nach Reparatur ist ein Fahrzeug weniger wert als vorher. Die gegnerische Versicherung muss diese merkantile Wertminderung unter bestimmten Umständen zusätzlich erstatten.
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10. Wie lange dauert die normale Versicherungsregulierung?
Zwischen 4 und 8 Wochen ist unsere Erfahrung, je nach Versicherung und Fall. Mit unfallauszahlung.de erhalten Sie Ihr Geld in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach vollständiger Einreichung.
